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   BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76   

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https://dejure.org/1978,1102
BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76 (https://dejure.org/1978,1102)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1978 - VI R 133/76 (https://dejure.org/1978,1102)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1978 - VI R 133/76 (https://dejure.org/1978,1102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unfallschaden - Werbungskosten - Privatfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unfallkosten an einem privaten Kraftfahrzeug nur bei ursächlichem Zusammenhang mit einer beruflichen Fahrt als Werbungskosten abzugsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
    Unfallkosten und Leasingsonderzahlungen

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 181
  • DB 1978, 1818
  • BStBl II 1978, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.02.1978 - VI R 177/73

    Herabsetzung der Pauschbeträge - Kilometergeld - Außergewöhnliche Kosten -

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Reparaturkosten, die ein Arbeitnehmer als Folge eines Unfalls während einer beruflich veranlaßten Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug aufwenden muß, gehören zu den Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380).

    Dies ist selbst dann möglich, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften beruht (vgl. BFH-Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteil VI R 177/73).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Dies ist selbst dann möglich, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften beruht (vgl. BFH-Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteil VI R 177/73).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Ist aber ein Aufwand zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlaßt, so verbietet sich wegen des aus § 12 EStG abgeleiteten Aufteilungs- und Abzugsverbots der Abzug der Aufwendungen, es sei denn, es liegen objektive Merkmale und Unterlagen vor, die eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und der berufliche Aufwand ist nicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1970, 17; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287).
  • BFH, 24.06.1969 - I 201/64

    Unentgeltliche Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Ist aber ein Aufwand zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlaßt, so verbietet sich wegen des aus § 12 EStG abgeleiteten Aufteilungs- und Abzugsverbots der Abzug der Aufwendungen, es sei denn, es liegen objektive Merkmale und Unterlagen vor, die eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und der berufliche Aufwand ist nicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1970, 17; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287).
  • BFH, 19.12.1977 - VI R 198/76

    Nutzung eines privaten Telefons - Berufliche Nutzung - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Ist aber ein Aufwand zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlaßt, so verbietet sich wegen des aus § 12 EStG abgeleiteten Aufteilungs- und Abzugsverbots der Abzug der Aufwendungen, es sei denn, es liegen objektive Merkmale und Unterlagen vor, die eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und der berufliche Aufwand ist nicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1970, 17; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287).
  • BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74

    Kfz-Nutzung - Kostenerstattung - Außergewöhnliche Aufwendung - Unfallkosten -

    Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann auch ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber - wie im Streitfall - die Kosten für die Benutzung seines eigenen Kraftfahrzeugs auf Dienstreisen pauschal ersetzt, daneben solche Unfallkosten als Werbungskosten absetzen (vgl. Urteil vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).
  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Gerade deshalb steht es - entgegen der Auffassung des FA - mit dem vorgenannten Grundsatz nicht in Widerspruch, wenn bei anderen, nicht ausschließlich für den Beruf angeschafften und genutzten Wirtschaftsgütern, wie z. B. dem gemischt oder privat genutzten PKW des Arbeitnehmers, regelmäßig darauf abgehoben wird, ob das schadensbegründende Ereignis, wie etwa bei einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt, in hinreichendem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen steht (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70, BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185; vom 23. Juni 1978 VI R 133/76, BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457, sowie vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 48/81

    Unfallschaden auf Umwegfahrt, um Fahrzeug zu betanken, als Werbungskosten

    Durch den engen Zusammenhang zwischen dem Betanken (z. B. auch zur Behebung des Treibstoffmangels) und der Fortsetzung der Fahrt unterscheidet sich die (Umweg-) Fahrt zur Tankstelle wesentlich von einer Fahrt zur Überprüfung der allgemeinen Verkehrssicherheit, die bei teilweise privater Nutzung des Fahrzeugs in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung zugute kommt und deshalb nicht mehr ganz überwiegend im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen liegt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1978 VI R 133/76, BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457).
  • FG Niedersachsen, 06.08.1997 - IX 466/96

    Arbeitsmittel; Geige; AfA; Anlagevermögen - Restwert einer ausschließlich

    Lediglich dann, wenn das Arbeitsmittel - wie z.B. ein Kraftfahrzeug - sowohl beruflich als auch privat eingesetzt wird, ist danach zu fragen, ob das schadenbringende Ereignis bei einem privaten Einsatz, z.B. einer Einkaufsfahrt, oder auf einer Dienstreise oder der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte stattgefunden hat (vgl. die Urteile des BFH vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70 , BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185 [BFH 17.10.1973 - VI R 395/70] ; vom 23. Juni 1978 VI R 133/76 , BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457, [BFH 23.06.1978 - VI R 133/76] sowie vom 19. März 1982 VI R 25/80 , BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442 [BFH 19.03.1982 - VI R 25/80] ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 2934/98

    Lohnsteuer; Bergungskosten anläßlich eines Verkehrsunfalls

    Es ist also zu prüfen, ob der Unfall - selbst wenn ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht - in nicht unwesentlichem Maße auf einer privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Veranlassung beruht (vgl. auch: BFH-Urteil vom 23. Juni 1978 VI R 133/86, BStBl. II 1978, 457).
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